
Bei fast jedem Strom- oder Gasvertrag ist der Preis nur für eine bestimmte Zeit fest. Das nennt man Preisgarantie oder Preisbindung. Danach darf der Versorger seine Preise ändern. Viele merken das erst, wenn die monatliche Zahlung, der Abschlag, steigt. Hier steht, worauf Sie achten sollten und was Sie tun können.
Wo steht, wann Ihre Preisgarantie endet?
Das Datum finden Sie meist an drei Stellen:
- in Ihrer Vertragsbestätigung,
- auf der letzten Jahresabrechnung,
- im Kundenportal oder in der App Ihres Versorgers.
Achten Sie auf zwei Daten: wann die Preisgarantie endet und wann die Mindestlaufzeit endet, also die Zeit, in der Sie nicht kündigen können. Beides ist nicht immer derselbe Tag.
Welche Fristen gelten?
Haben Sie Ihren Vertrag als Privatkunde seit März 2022 abgeschlossen, gilt nach der Mindestlaufzeit in der Regel: Der Vertrag läuft weiter, und Sie können jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Ältere Verträge können andere Regeln haben. Ein Blick in Ihre Unterlagen lohnt sich.
Erhöht Ihr Versorger die Preise, muss er Ihnen das als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher mitteilen. Dann dürfen Sie kündigen, ohne eine Frist einzuhalten, und zwar zu dem Tag, an dem die neuen Preise gelten sollen. Das nennt man Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz). Diese Kündigung übernehme ich gern für Sie, damit Sie keine Frist verpassen.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Ihr Strom und Ihr Gas fließen weiter. Niemand sitzt plötzlich im Dunkeln, nur weil eine Preisgarantie endet. Sie zahlen dann aber den Preis, den Ihr Versorger danach verlangt. Der kann gleich bleiben. Er kann aber auch deutlich höher sein als der Preis für neue Kunden.
Endet Ihr Vertrag ganz und Sie haben keinen neuen, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger. Das ist oft teurer als ein normaler Tarif.
So gehen Sie vor
- Datum eintragen: Tragen Sie das Ende der Preisgarantie und der Mindestlaufzeit in Ihren Kalender ein, mit Erinnerung sechs bis acht Wochen vorher. Oder Sie stellen meinen Vertragsende-Wecker, dann melde ich mich rund zwei Monate vorher.
- Verbrauch kennen: Wie viele Kilowattstunden Sie im Jahr verbrauchen, steht auf der letzten Abrechnung. Ohne diese Zahl ist jedes Angebot ungenau.
- Angebote genau ansehen: Achten Sie nicht nur auf den Preis pro Kilowattstunde. Wichtig sind auch die monatliche Grundgebühr, wie lange der Preis garantiert ist, die Laufzeit und ein möglicher Bonus. Ein Bonus im ersten Jahr kann einen höheren Preis im zweiten Jahr verdecken.
- Rechtzeitig wechseln: Der neue Versorger kündigt in der Regel den alten Vertrag für Sie. Planen Sie dafür ein paar Wochen ein.
Lohnt sich ein Wechsel immer?
Nein. Manchmal ist das Angebot Ihres Versorgers fair. Dann gibt es keinen Grund zu wechseln. Entscheidend sind Ihre echten Zahlen. Genau das prüfe ich für Sie: Ich sehe mir Ihre Abrechnung an, prüfe Tarife von über 70 Versorgern und sage Ihnen ehrlich, ob sich etwas ändern sollte. Wechseln Sie, kümmere ich mich um Kündigung und Anmeldung. Vor dem nächsten Vertragsende melde ich mich von selbst.
Ein Beispiel aus einer Kundenbewertung: Eine Seniorin mit Nachtspeicherheizung hatte viele Jahre denselben Vertrag. Nach dem Wechsel spart sie rund 1.200 Euro im Jahr. Sie musste nur ihre letzte Jahresabrechnung heraussuchen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.


