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Allgemeinstrom: Was Vermieter wissen sollten

Licht im Treppenhaus, im Keller und vor dem Haus: Dieser Strom steht in jeder Nebenkostenabrechnung. Was dazugehört, warum der Tarif trotzdem zählt und wie Sie mehrere Häuser einfacher verwalten.

Licht im Treppenhaus, im Keller und vor dem Haus: Dafür gibt es in jedem Mehrfamilienhaus einen eigenen Stromzähler. Diesen Strom nennt man Allgemeinstrom. Er steht in jeder Nebenkostenabrechnung, wird aber selten geprüft.

Was zum Allgemeinstrom gehört

Dazu zählt der Strom für alle Räume, die Ihre Mieter gemeinsam nutzen: Eingang, Flur, Treppenhaus, Keller, Dachboden und Waschküche. Auch die Beleuchtung draußen gehört dazu. So steht es in der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 11 BetrKV).

Strom für einen Aufzug oder für die Heizungsanlage rechnen Sie in der Regel getrennt ab, jeweils als eigenen Posten. Welche Kosten Sie auf die Mieter umlegen dürfen, hängt außerdem von Ihrem Mietvertrag ab.

Warum der Tarif auch für Sie zählt

Die Kosten zahlen am Ende meist Ihre Mieter. Egal ist der Tarif trotzdem nicht:

  • Sie müssen wirtschaftlich handeln. Das Gesetz verlangt von Vermietern, bei den Nebenkosten auf ein vernünftiges Verhältnis von Kosten und Nutzen zu achten (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein teurer Tarif, den jahrelang niemand geprüft hat, kann zu Streit mit Mietern führen.
  • Zufriedene Mieter. Niedrigere Nebenkosten machen Ihre Wohnungen attraktiver und sorgen für weniger Rückfragen.
  • Weniger Arbeit. Wer mehrere Häuser hat, hat schnell viele Verträge mit unterschiedlichen Fristen.

Mehrere Häuser: alles bei einem Versorger

Haben Sie mehrere Häuser oder Zähler, kann ich alle Verträge bei einem Versorger zusammenlegen. Dann enden alle Verträge zum selben Termin, und die Abrechnungen kommen zum selben Zeitpunkt. Jeder Zähler bekommt trotzdem seine eigene Abrechnung. So können Sie die Kosten je Haus sauber umlegen.

Einige meiner Partner haben sich auf Vermieter und Hausverwaltungen spezialisiert. Dort sehen Sie in einem eigenen Online-Zugang alle Zähler auf einen Blick.

Ein Beispiel aus einer Kundenbewertung: Ein Vermieter mit Haus und Mietwohnungen spart mit vier Strom- und einem Gasvertrag nach eigenen Angaben mehr als 1.500 Euro im Jahr.

Und der Strom in den Wohnungen?

Den Strom in der Wohnung bestellt in der Regel der Mieter selbst. Schließen der alte und der neue Mieter ihren Vertrag beide über mich ab, melde ich den einen ab und den anderen ab dem nächsten Tag an. So gibt es keine Lücke. Wechseln Ihre Mieter sehr häufig, kann es einfacher sein, wenn Sie den Wohnungsstrom selbst anmelden. Das bespreche ich gern mit Ihnen.

So gehen Sie vor

  1. Legen Sie die letzten Abrechnungen für Allgemeinstrom und Heizgas bereit.
  2. Schreiben Sie eine kurze Liste: Adresse und Zählernummer je Haus.
  3. Schicken Sie mir beides. Ich prüfe jeden Vertrag, zeige Ihnen das Ergebnis je Haus und übernehme den Wechsel.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung zu Ihrer Nebenkostenabrechnung.

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